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Neue Rechtsform, alte Hürden

Wirtschaft & RechtGASTBEITRAG: Niklas Kerschbaumer, Dominik TyrybonDer Standard 2026/2764774Der Standard 2026, 18 Heft 21 v. 19.5.2026

Seit 1. Jänner 2024 kann man eine Flexible Kapitalgesellschaft (kurz FlexCo) gründen, und mit Stand 10. Mai 2026 sind 1749 im Firmenbuch eingetragen. Das klingt nach viel, relativiert sich aber, wenn man das Verhältnis zur GmbH betrachtet, mit der die FlexCo in der Praxis vor allem konkurriert. Im Vergleich GmbH vs. FlexCo entfallen weiterhin rund 95 Prozent GmbH- auf nur etwa fünf Prozent FlexCo-Gründungen. Rein faktenbasiert ist diese Zurückhaltung nicht nachvollziehbar. Sie dürfte vor allem daran liegen, dass die Vorteile der FlexCo noch zu wenig bekannt sind – auch unter Beratern. In der Start-up-Szene selbst, wo die Rechtsform deutlich präsenter ist, zeigt sich ein anderes Bild: Laut dem Austrian Start-up Monitor 2025 wählen dort bereits 34 Prozent der Gründer die FlexCo.

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