Es ist der wohl am hitzigsten diskutierte Punkt des geplanten Spar- und Konsolidierungspakets der Regierung in den kommenden beiden Jahren. Die Koalitionsparteien haben sich darauf verständigt, dass die bestehenden Ausnahmen bei den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen für Geringverdiener und Teilzeitkräfte fallen werden. In Österreich beträgt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung je 2,95 Prozent für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Allerdings sind Bruttolöhne bis zu 2225 Euro von dieser Beitragspflicht aufseiten der Arbeitnehmer derzeit befreit, darüber gilt eine Staffelung. Erst ab einem Einkommen von mehr als 2630 Euro fällt der volle Versicherungsbetrag für Beschäftigte an.

