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ENTSCHEIDUNGEN: Private PV-Einspeiser gelten als Konsumenten | Hersteller haftet für geplatztes Brustimplantat

Wirtschaft & RechtDer Standard 2026/2751278Der Standard 2026, 18 Heft 16 v. 14.4.2026

ENTSCHEIDUNGEN

Private PV-Einspeiser gelten als Konsumenten

Wien – Wer bei einem Energieunternehmen nicht nur Strom bezieht, sondern auch PV-Strom einspeist, gilt rechtlich dennoch als Verbraucher. Ein Unternehmen hatte argumentiert, dass bei derartigen Verträgen kein Konsumentenschutz gelte. Erfolg hatte es damit nicht, im Vordergrund stehe der Strombezug. (OGH 18.3.2026, 9 Ob 20/26w)

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