ENTSCHEIDUNGEN
Private PV-Einspeiser gelten als Konsumenten
Wien – Wer bei einem Energieunternehmen nicht nur Strom bezieht, sondern auch PV-Strom einspeist, gilt rechtlich dennoch als Verbraucher. Ein Unternehmen hatte argumentiert, dass bei derartigen Verträgen kein Konsumentenschutz gelte. Erfolg hatte es damit nicht, im Vordergrund stehe der Strombezug. (OGH 18.3.2026, 9 Ob 20/26w)

