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ENTSCHEIDUNGEN: Versicherung haftet für Feuerspuck-Unfall | Umbuchungsgebühren dürfen variieren

Wirtschaft & RechtDer Standard 2026/2748489Der Standard 2026, 9 Heft 15 v. 7.4.2026

ENTSCHEIDUNGEN

Versicherung haftet für Feuerspuck-Unfall

Ein Perchtenläufer verschluckte sich beim Feuerspucken an der brennbaren Flüssigkeit. Der Stoff gelangte durch ruckartiges Einatmen in seinen Körper, er entwickelte eine Lungenkrankheit. Der Mann verlangte daraufhin Geld von seiner privaten Unfallversicherung und bekam letztlich recht. Es handle sich zwar um eine Krankheit, diese sei aber durch einen Unfall ausgelöst worden. (OGH 25.2.2026, 7 Ob 200/25z)

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