ENTSCHEIDUNGEN
Versicherung haftet für Feuerspuck-Unfall
Ein Perchtenläufer verschluckte sich beim Feuerspucken an der brennbaren Flüssigkeit. Der Stoff gelangte durch ruckartiges Einatmen in seinen Körper, er entwickelte eine Lungenkrankheit. Der Mann verlangte daraufhin Geld von seiner privaten Unfallversicherung und bekam letztlich recht. Es handle sich zwar um eine Krankheit, diese sei aber durch einen Unfall ausgelöst worden. (OGH 25.2.2026, 7 Ob 200/25z)

