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Julius Meinl V. will nicht zahlen

WirtschaftRenate GraberDer Standard 2026/2747902Der Standard 2026, 19 Heft 14 v. 4.4.2026

Wer dachte, die Sache sei nun gegessen, hat sich geirrt. Jüngst hat der Oberste Gerichtshof (OGH) einen langjährigen Rechtsstreit zwischen dem Masseverwalter der Meinl Bank und Julius Lindbergh Meinl V. rechtskräftig entschieden. In dem Verfahren ging es um Beratungshonorare und Reisespesen, die der Masseverwalter zurückgefordert hatte. Ein OGH-Senat kam zur Rechtsansicht, dass schon der Abschluss des Beratervertrags sittenwidrig gewesen sei – und daher nichtig.

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