Mehrere Vorwürfe sexueller Belästigung am Arbeitsplatz haben zuletzt hohe Wellen geschlagen – und Unternehmen vor heikle Entscheidungen gestellt. Arbeitgeber müssen in derartigen Fällen oft rasch regieren. Doch wie schnell ist schnell genug? Welche Schritte sind verpflichtend? Und wann ist eine Entlassung – also eine sofortige Beendigung des Dienstverhältnisses – zulässig? DER STANDARD hat mit Expertinnen gesprochen.
Frage: Wann liegt ein Entlassungsgrund vor?

