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Benko beschwert sich beim Obersten Gerichtshof

WirtschaftRenate GraberDer Standard 2026/2738655Der Standard 2026, 10 Heft 11 v. 13.3.2026

Grundrecht auf „persönliche Freiheit“ verletzt?

Nun soll sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit der Untersuchungshaft von René Benko beschäftigen. Denn: Der Rechtsanwalt des Signa-Gründers, Norbert Wess, hat eine Grundrechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Wien eingebracht, wonach die U-Haft fortgesetzt werden darf.

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