ENTSCHEIDUNGEN
Verein haftet nicht für illegales Public Viewing
Wien – Vereinsmitglieder trafen sich im Lokal ihres Sportvereins und schauten über einen Beamer Pay-TV. Da sie dafür keine Lizenz gekauft hatten, verlangte der TV-Anbieter vom Verein knapp 4000 Euro Ersatz. Der Verein haftet allerdings nicht dafür, weil das Public Viewing kein Vereinsevent war und auch nicht von Funktionären organisiert wurde. (OGH 21.1.2025, 4 Ob 142/24x)