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ENTSCHEIDUNGEN: Verein haftet nicht für illegales Public Viewing | Hilfe für kranken Sohn kürzt nicht dessen Erbe

Wirtschaft & RechtDer Standard 2025/2576185Der Standard 2025, 18 Heft 8 v. 18.2.2025

ENTSCHEIDUNGEN

Verein haftet nicht für illegales Public Viewing

Wien – Vereinsmitglieder trafen sich im Lokal ihres Sportvereins und schauten über einen Beamer Pay-TV. Da sie dafür keine Lizenz gekauft hatten, verlangte der TV-Anbieter vom Verein knapp 4000 Euro Ersatz. Der Verein haftet allerdings nicht dafür, weil das Public Viewing kein Vereinsevent war und auch nicht von Funktionären organisiert wurde. (OGH 21.1.2025, 4 Ob 142/24x)

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