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ENTSCHEIDUNGEN: Einheimischentarif für Bootsliegeplatz verboten | Wohnung an Verkehrsader darf nicht „schwingen“

Wirtschaft & RechtDer Standard 2025/2560885Der Standard 2025, 18 Heft 6 v. 4.2.2025

ENTSCHEIDUNGEN

Einheimischentarif für Bootsliegeplatz verboten

Wien – Die Stadt Bregenz verlangte von „Nicht-Ortsansässigen“ 50 Prozent mehr für Bootsliegeplätze. Eine Frau, die außerhalb der Gemeinde wohnt, klagte und bekam recht. Einheimischentarifen seien nur ausnahmsweise möglich, etwa für „gesundheitlich relevante Einrichtungen“, nicht jedoch bei Liegeplätzen. (OGH 27. 11. 2024, 3 Ob 158/24t)

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