ENTSCHEIDUNGEN
Einheimischentarif für Bootsliegeplatz verboten
Wien – Die Stadt Bregenz verlangte von „Nicht-Ortsansässigen“ 50 Prozent mehr für Bootsliegeplätze. Eine Frau, die außerhalb der Gemeinde wohnt, klagte und bekam recht. Einheimischentarifen seien nur ausnahmsweise möglich, etwa für „gesundheitlich relevante Einrichtungen“, nicht jedoch bei Liegeplätzen. (OGH 27. 11. 2024, 3 Ob 158/24t)

