Ältere sollen zwar länger arbeiten und in ihren Jobs gehalten werden. Die Bedingungen für einen „sanften Ausstieg“ – also der Wechsel in die Altersteilzeit – werden verschlechtert. Künftig kann der Umstieg in die kontinuierliche ALTERSTEILZEIT nur noch drei (statt bisher fünf) Jahre vor dem Pensionsantritt erfolgen. Der Gesetzgeber hat eine Übergangsregelung geschaffen. Konkret bedeutet dies: Eine im Jahr 2026 angetretene Altersteilzeit kann nur mehr 4,5 Jahre, eine 2027 angetretene Altersteilzeit kann nur mehr 4,0 Jahre und eine 2028 angetretene Altersteilzeit kann nur mehr 3,5 Jahre lang dauern. Zudem fällt die Möglichkeit des ZUVERDIENSTES weg. Für den Umstieg sind 17 (statt bisher 15) Versicherungsjahre innerhalb der letzten 25 Jahre erforderlich. Die AMS-Ersatzraten sinken bei kontinuierlicher Arbeitszeit auf 80 Prozent (statt bisher 90 Prozent) und bei der geblockten Variante auf 27,5 (statt 35) Prozent.

