Ab 1. Jänner 2026 haben Personen, die ein sogenanntes freies Dienstnehmerverhältnis eingehen, mehr Rechte. Während die Regelungen zur Kündigung eine längst fällige Einführung von Mindeststandards ist, könnte die Einbindung in bestehende Kollektivverträge durchaus herausfordernd sein. Hervorzuheben ist, dass zentrale arbeitsrechtliche Bestimmungen wie das Arbeitszeitgesetz oder das Urlaubsgesetz weiterhin nicht für freie Dienstnehmer gelten.

