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Schadenersatz vom Hersteller defekter Spirale?

Wirtschaft & RechtJakob PflüglDer Standard 2025/2705242Der Standard 2025, 18 Heft 51 v. 16.12.2025

OGH leitete den Fall an das EU-Höchstgericht weiter

Ein brisanter Fall aus Österreich landet demnächst beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Eine Frau war wegen einer defekten Spirale schwanger geworden. Sie zog vor Gericht und klagte den Hersteller auf Verdienstentgang. Laut einer aktuellen Mitteilung hat der Oberste Gerichtshof (OGH) das Verfahren nun ans EU-Höchstgericht in Luxemburg weiterverwiesen (OGH 2 Ob 77/25x, 18. 11. 2025).

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