Der Einsatz behördlicher Entschlüsselungssoftware zur Handyüberwachung wird, spätestens seit der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Jahr 2019 die Regelungen zum „Bundestrojaner“ aufgehoben hat, kontrovers diskutiert. Dass der Gesetzgeber generell neue Grundlagen zur Auswertung von Mobiltelefonen in Strafverfahren schaffen musste, ist ebenso bekannt. Was gilt aber, wenn ausländische Behörden Telefone überwachen und die Beweismittel den inländischen Behörden übergeben?

