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ENTSCHEIDUNGEN: Autoversicherung haftet nicht für Handtasche | Versicherung muss nach PV-Batterie-Brand zahlen

Wirtschaft & RechtDer Standard 2025/2551564Der Standard 2025, 18 Heft 3 v. 14.1.2025

ENTSCHEIDUNGEN

Autoversicherung haftet nicht für Handtasche

Wien – Eine Frau ließ ihre Handtasche im Auto liegen und „versteckte“ sie unter einem Tuch. Als die Tasche gestohlen wurde, wandte sie sich an die Kaskoversicherung. Diese muss jedoch nicht zahlen. Wer seine Tasche im Auto liegen lasse, handle grob schuldhaft und müsse selbst für den Schaden aufkommen. (OGH 23.10.2024, 7 Ob 170/24m)

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