ENTSCHEIDUNGEN
Autoversicherung haftet nicht für Handtasche
Wien – Eine Frau ließ ihre Handtasche im Auto liegen und „versteckte“ sie unter einem Tuch. Als die Tasche gestohlen wurde, wandte sie sich an die Kaskoversicherung. Diese muss jedoch nicht zahlen. Wer seine Tasche im Auto liegen lasse, handle grob schuldhaft und müsse selbst für den Schaden aufkommen. (OGH 23.10.2024, 7 Ob 170/24m)

