Am Donnerstag ist es so weit: Dann legt der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) seine Schlussanträge in der Rechtssache C-440/23 vor. Es geht um die Rückforderung von Einsätzen bei Online-Glücksspielen; und um die Grundsatzfrage, ob nationale Verbote einem grundlegenden EU-Recht widersprechen. Entsprechend gebannt blickt die Branche auf die Entscheidung.

