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Mildere Strafe wegen Spotts

Wirtschaft & RechtOliver M. LoksaDer Standard 2025/2611709Der Standard 2025, 11 Heft 17 v. 22.4.2025

Ebenso kontrovers wie die Verurteilung selbst wurde auch die Reduktion der ursprünglich von der Erstinstanz verhängten Strafen gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser diskutiert. Im Vordergrund stand dabei die Bezugnahme auf die Verfahrensdauer. Juristisch interessanter ist dabei die Berücksichtigung der öffentlichen Diffamierung, schließlich ist ein solcher Milderungsgrund gesetzlich nicht ausdrücklich normiert.

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