Ein Beschluss des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom Jänner 2025 (OGH 16 Ok 5/24g), mit dem der OGH gegen Rewe eine Geldbuße von 70 Millionen Euro verhängte, hat verständlicherweise großes öffentliches Interesse gefunden. Der eigentliche Sündenfall des OGH wurde allerdings bereits durch einen Beschluss im ersten Rechtsgang vom November 2023 (OGH 16 Ok 4/23h) begangen, in dem er bejaht hatte, dass ein Zusammenschluss vorliegt, den das Unternehmen bei der Bundeswettbewerbsbehörde anmelden hätte müssen. Damit schreibt er das Gesetz um.

