ENTSCHEIDUNGEN
Kaskoversicherung muss ohne Rechnung zahlen
Wien – Kaskoversicherer verlangen von Autofahrern Rechnungen, bevor sie Schäden bezahlen. Das soll verhindern, dass sich Betroffene einen offiziellen Kostenvoranschlag holen, das Auto dann aber billiger „schwarz“ reparieren. Diese Praxis der Versicherer ist aber unzulässig. Sie dürfen ihre Leistung nicht von der Rechnung abhängig machen. (OGH 24. 1. 2024, 7 Ob 209/23w)

