ENTSCHEIDUNGEN
Versicherung darf bei Alkofahrt aussteigen – egal wer fährt
Wien – Kaskoversicherungen müssen nicht zahlen, wenn die versicherte Person bei einem Autounfall betrunken war. Diese „Alkoholklausel“ gilt auch dann, wenn die versicherte Person nicht selbst betrunken gefahren ist, sondern ihr Fahrzeug einer anderen betrunkenen Person überlassen hat. Die Versicherung müsste nur zahlen, wenn die versicherte Person nichts von der Alkoholisierung wusste. (OGH 23. 10. 2024, 7 Ob 158/24x)

