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ENTSCHEIDUNGEN: Versicherung darf bei Alkofahrt aussteigen – egal wer fährt | Stromlieferant darf Kunden bei Smart-Meter-Einbau nicht drohen | Sanierungsplan gilt nur, wenn Verwalterhonorar gesichert ist

Wirtschaft & RechtDer Standard 2024/2542973Der Standard 2024, 18 Heft 51 v. 17.12.2024

ENTSCHEIDUNGEN

Versicherung darf bei Alkofahrt aussteigen – egal wer fährt

Wien – Kaskoversicherungen müssen nicht zahlen, wenn die versicherte Person bei einem Autounfall betrunken war. Diese „Alkoholklausel“ gilt auch dann, wenn die versicherte Person nicht selbst betrunken gefahren ist, sondern ihr Fahrzeug einer anderen betrunkenen Person überlassen hat. Die Versicherung müsste nur zahlen, wenn die versicherte Person nichts von der Alkoholisierung wusste. (OGH 23. 10. 2024, 7 Ob 158/24x)

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