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ENTSCHEIDUNGEN: Sturz mit E-Roller gilt nicht als Arbeitsunfall | Strafe für Mann, der zu fertig für Alkotest war

Wirtschaft & RechtDer Standard 2024/2541554Der Standard 2024, 18 Heft 50 v. 10.12.2024

ENTSCHEIDUNGEN

Sturz mit E-Roller gilt nicht als Arbeitsunfall

Wien – Wer auf dem Weg in die Arbeit verunfallt, wird durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Allerdings gilt das nur dann, wenn der Verunfallte ein herkömmliches Verkehrsmittel verwendet hat, etwa Auto oder Rad. Unfälle mit einem E-Scooter, die vor allem in Städten immer beliebter werden, sind von der Versicherung nicht geschützt. Ein Mann aus Graz bekommt deshalb keine Versehrtenrente. (OGH 8. 10. 2024, 10 ObS 55/24)

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