Die „g’sunde Watschn“ ist längst nicht mehr salonfähig. Weder vor Gericht noch sonst wo. Etabliert ist, dass körperliche Gewalt gegen Kinder eine Kindeswohlgefährdung ist. Während das natürlich richtig ist, erscheint es manchmal noch nicht ausreichend im Fokus, dass auch von Kindern miterlebte Gewalt gegen eine nahe Bezugsperson eine Form von Gewalt darstellt.

