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Kein Schadenersatz vom Burgenland

WirtschaftRenate GraberDer Standard 2024/2540218Der Standard 2024, 11 Heft 49 v. 6.12.2024

Seinen – vor dem Landesgericht Eisenstadt geführten – Streit mit dem Land Burgenland um Schadenersatz hat Investor Michael Tojner nun endgültig verloren. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am 19. November das Rechtsmittel, das Tojner gegen eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Wien eingebracht hatte, zurückgewiesen. Der Richtersenat hat Tojners Revision nicht zugelassen. Damit bleibt es dabei, dass Tojner kein Schadenersatz vom Burgenland zusteht; letztlich ging es dabei um 103.295,20 Euro.

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