Ein Autofahrer parkt wenige Sekunden vor einer Einfahrt oder fährt beim Umdrehen kurz über fremden Grund. Wenig später flattert ihm das Abmahnschreiben eines Anwalts ins Haus: Entweder der Autofahrer bezahlt sofort 400 Euro, oder aber er muss mit einer Besitzstörungsklage und Kosten in der Höhe von 1000 Euro rechnen.

