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ENTSCHEIDUNGEN: Kein Kostenersatz bei teilweisem Freispruch | Kein Geld für Tankstelle nach Straßenverlegung

Wirtschaft & RechtDer Standard 2024/2525089Der Standard 2024, 18 Heft 45 v. 5.11.2024

ENTSCHEIDUNGEN

Kein Kostenersatz bei teilweisem Freispruch

Wien – Angeklagte, die freigesprochen werden, bekommen vom Bund einen Beitrag für ihre Verteidigerkosten. Dass es diesen Ersatz nur bei vollständigen Freisprüchen gibt, nicht aber bei teilweisen, ist verfassungskonform – selbst dann, wenn wegen des fälschlicherweise erhobenen Angklageteils Anwaltspflicht galt. (VfGH 26. 9. 2024, G 86/2024)

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