ENTSCHEIDUNGEN
Problemrichter verliert als Strafe drei Gehälter
Wien – Richterinnen und Richter sind unabhängig, unabsetzbar und unversetzbar. Das bedeutet aber nicht, dass ihnen bei Fehlverhalten keine Konsequenzen drohen. Ein Bezirksrichter ließ zahlreiche Verfahren schleifen, bewahrte Akten außerhalb seiner Richterkanzlei auf und setzte fehlerhafte Dokumente auf. In einem Fall stellte der Richter etwa eine Endverfügung für einen Freispruch aus, obwohl ein Schuldspruch erfolgt war. In einem anderen Fall berief er eine Gerichtsverhandlung ein, obwohl das Verfahren schon per Diversion beendet war. Zu allem Überdruss urinierte er „für Dritte wahrnehmbar in unmittelbarer Nähe des Gerichtsgebäudes im Freien“. Die Strafe von drei Gehältern sei angemessen, zumal sich das Verhalten des Mannes gebessert habe. (OGH 2. 10. 2024, 2 Ds 5/24v)

