Nicht alles gilt als Besitzstörung
Es ist legitim, seinen Besitz zu schützen und sich gegen echte Störungen zu wehren“, sagt Anwalt Dominik Prankl, der mehrere Verfahren gegen den Abmahner Zupf di initiiert hat. Problematisch sei es aber, wenn kurze Fahrten über fremden Grund verfolgt werden, die de facto niemanden gestört haben – zum Beispiel beim Umdrehen auf einer privaten asphaltierten Fläche in Straßennähe.

