Der Feinkostladen Europas, als der man sich gern in die Auslage stellt, war Österreich nicht immer. Bis 2021 gab es für Landwirte hierzulande teilweise Befreiungen von den für ökologische und biologische Tierhaltung vorgesehenen Haltungsmethoden. Österreich erlaubte es im Wege sogenannter Allgemeingenehmigungen ab dem Jahr 2015, dass Tieren Hörner, Schwänze oder Zähne entfernt wurden oder Anbindehaltung praktiziert wurde. Bisweilen musste den Nutztieren nicht einmal der vorgeschriebene Auslauf auf Freilandflächen ermöglicht werden.

