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ENTSCHEIDUNGEN: FPÖ darf Bild des Räuber Hotzenplotz nicht stehlen | Bank haftet nicht für Trickbetrugsschaden

Wirtschaft & RechtDer Standard 2024/2500190Der Standard 2024, 18 Heft 37 v. 10.9.2024

ENTSCHEIDUNGEN

FPÖ darf Bild des Räuber Hotzenplotz nicht stehlen

Wien – Die FPÖ Wien kampagnisierte unter dem Schlagwort „Räuber Rathausplatz“ gegen Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ). Dabei verwendete die Partei eine Zeichnung des Bürgermeisters mit „Räuberhut“. Ein betroffener Buchverlag erwirkte nun eine einstweilige Verfügung gegen die FPÖ, weil sie gegen Urheberrecht verstoßen hat. (OGH 27. 8. 2024, 4 Ob 97/24d)

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