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ENTSCHEIDUNGEN: Sportwettenfirma haftet für Glücksspiel-Schwester | Entscheid zu Abschiebung nach Syrien aufgehoben

Wirtschaft & RechtDer Standard 2024/2495106Der Standard 2024, 18 Heft 36 v. 3.9.2024

ENTSCHEIDUNGEN

Sportwettenfirma haftet für Glücksspiel-Schwester

Wien – Glücksspieler, die über illegale Onlinekasinos Geld verloren haben, können ihre Verluste vor Gericht zurückfordern. Im Fall von Bet at Home ist es für Spieler aber schwierig, das Geld tatsächlich zu bekommen, weil das Unternehmen seine Glücksspielgesellschaft mittlerweile in Insolvenz geschickt hat. Ein möglicherweise weitreichendes Urteil könnte das ändern: Demnach haftet nicht nur die Glücksspielgesellschaft, sondern auch deren Sportwetten-Schwestergesellschaft für die Spielverluste. Der Grund: Die Sportwettenfirma hat ihre Leistungen über dieselbe Website angeboten und damit einen Beitrag zum illegalen Glücksspiel geleistet. Ob der aktuelle Fall auf hunderte weitere übertragbar ist, bleibt vorerst offen. Viele Verfahren sind anhängig. (OGH 27. 7. 2024, 1 Ob 52/24i)

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