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Mit einem Affenzahn unterwegs

WirtschaftRegina BrucknerDer Standard 2024/2478270Der Standard 2024, 14 Heft 29 v. 15.7.2024

Seit 5. Juli sind die umstrittenen EU-Strafzölle auf chinesische E-Autos wirksam, vorläufig – und vor dem Hintergrund, dass weiter verhandelt wird. Die Zölle können wieder wegfallen. Zur Erinnerung: Zusätzlich zum Standardsatz von zehn Prozent wird ein Ausgleichszoll zwischen 17,4 und 37,6 Prozent erhoben. Die Abgabe „Sicherheitsleistung“ fällt an, wenn ein E-Auto in einem europäischen Hafen ankommt.

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