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Lieferkettenpflichten für die Formel 1

Wirtschaft & RechtAdolf PeterDer Standard 2024/2468949Der Standard 2024, 20 Heft 26 v. 25.6.2024

Der Beschluss der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDD) sorgte im Frühjahr für heftige Debatten zwischen Umweltschützern, Menschenrechtlern und Wirtschaftsvertretern. Unternehmen sind künftig dazu verpflichtet, entlang ihrer gesamten Lieferkette negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu verhindern. Der Anwendungsbereich der Richtlinie ist durchaus breit und erfasst auch Konzerne, von denen man das zunächst nicht erwarten würde: zum Beispiel die Formel 1, die diese Woche im österreichischen Spielberg halt macht.

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