Mit den Vollspaltenböden gibt es neben der Uneinigkeit in Sachen EU-Renaturierungsgesetz, das auch die Landwirtschaft betreffen würde, einen weiteren Spaltpilz zwischen Türkis und Grün. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte ja die lange Übergangsfrist bis 2040 für ein Auslaufen der sogenannten unstrukturierten Vollspaltenböden gekippt. Wird keine neue Frist festgelegt, tritt ab Juni 2025 ein vollständiges Verbot für Vollspaltenböden in Kraft.

