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Mehr Sicherheit für Crowd-Investoren

WirtschaftBettina PflugerDer Standard 2024/2455690Der Standard 2024, 14 Heft 22 v. 27.5.2024

Wer sich über Crowdfunding an Projekten – etwa an einer Immobilie – beteiligt, erhält dafür in der Regel ein sogenanntes qualifiziertes Nachrangdarlehen. Fällt das Projekt aus, haben diese Anleger aber das Nachsehen. Denn sie werden erst berücksichtigt und bekommen offene Forderungen erstattet, wenn alle anderen Gläubiger – etwa eine finanzierende Bank – bedient wurden. Wie der Name des Produkts sagt, werden Inhaber von Nachrangdarlehen eben nachrangig behandelt.

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