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ENTSCHEIDUNGEN: Irrtum über böse Familie macht Testament ungültig | Anwalt haftet für zu späten Kronzeugenantrag

Wirtschaft & RechtDer Standard 2024/2449831Der Standard 2024, 18 Heft 20 v. 14.5.2024

ENTSCHEIDUNGEN

Irrtum über böse Familie macht Testament ungültig

Wien – Eine Frau ging fälschlicherweise davon aus, dass ihre Familienmitglieder sie besachwalten und in ein Altersheim schicken wollten. Sie änderte deshalb kurzfristig ihr Testament und setzte statt ihres Großneffen einen Bekannten als alleinigen Erben ein. Nach einem Rechtsstreit bis zum Höchstgericht geht das Erbe nun aber dennoch an den Großneffen. Die Frau sei einem völligen „Motivirrtum“ unterlegen, der das Testament ungültig mache. (OGH 21. 3. 2024, 2 Ob 40/24g)

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