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ENTSCHEIDUNGEN: Arzt darf Abnehmspritze nicht selbst verkaufen | Vorratsdaten unter Umständen doch zulässig

Wirtschaft & RechtDer Standard 2024/2447576Der Standard 2024, 18 Heft 19 v. 7.5.2024

ENTSCHEIDUNGEN

Arzt darf Abnehmspritze nicht selbst verkaufen

Wien – Ärztinnen und Ärzte dürfen sogenannte Abnehmspritzen nicht selbst verkaufen. Es handelt sich bei dem Präparat Ozempic um ein Arzneimittel, das nur von Apotheken vertrieben werden kann. Ärzte, die keine Lizenz für eine Hausapotheke haben, dürfen nur in Ausnahmefällen selbst Medikamente verkaufen – etwa dann, wenn die Präparate für eine konkrete, akute Behandlung notwendig sind. Beim Verkauf eines Monatsbedarfs an Abnehmspritzen ist das laut Gerichten unter keinen Umständen der Fall. (OGH 19.3.2024, 4 Ob 42/24s, Lexisnexis News)

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