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Was Experten bei Flugausfällen raten

WirtschaftSascha AumüllerDer Standard 2024/2430700Der Standard 2024, 11 Heft 14 v. 5.4.2024

Austrian Airlines strich am 4. April wieder kurzfristig Flüge

Frage: Mein Flug wurde storniert, muss ich eine Umbuchung annehmen?

Antwort: Anrufe bei der Schlichtungsstelle Flug der APF haben gezeigt, dass Fluggästen zwar andere Verbindungen angeboten wurden, diese aber oftmals nicht praktikabel waren. So wurde beispielsweise der Hinflug für eine Städtereise nach Spanien annulliert. Bei der Umbuchung wurde schließlich ein Flug angeboten, der am Rückreisetag stattgefunden hätte. Damit war die Städtereise nicht mehr sinnvoll durchzuführen. Die Fluglinien sind in solchen Fällen verpflichtet, die frühestmögliche Verbindung zur Destination anzubieten. Dies beinhaltet auch Flüge mit anderen Fluglinien. Die besagte Strecke wird von mehreren Fluglinien täglich bedient. In solchen Fällen muss die Fluglinie auch auf Konkurrenzunternehmen umbuchen – im konkreten Fall flogen Iberia, Ryanair, Vueling und Wizzair die Strecke am selben Tag. Bei verspäteter Ankunft am Zielort von mehr als zwei Stunden steht in diesem Fall zudem noch eine Ausgleichszahlung je nach Flugentfernung zwischen 250 und 600 Euro zu.

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