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ENTSCHEIDUNGEN: Gerichtsvollzieher durfte Visitenkarte an Tür kleben | Keine Haftung für Unfall in Ganztagsschule

Wirtschaft & RechtDer Standard 2024/2428831Der Standard 2024, 13 Heft 14 v. 2.4.2024

ENTSCHEIDUNGEN

Gerichtsvollzieher durfte Visitenkarte an Tür kleben

Wien – Ein Gerichtsvollzieher läutete vergeblich an der Wohnungstür eines Schuldners und hinterließ seine Visitenkarte. Der Schuldner beschwerte sich daraufhin bei der Datenschutzbehörde (DSB). Jeder, der an seiner Wohnungstüre vorbeigekommen sei, hätte gewusst, dass gegen ihn eine Exekution laufe. Bei „justizieller Tätigkeit“ gibt es aber kein Beschwerderecht an die DSB. (VwGH 1.2.2024, Ra 2021/04/0088)

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