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Sicherheitsgenehmigung für ÖBB nur befristet

WirtschaftLuise UngerboeckDer Standard 2024/2431200Der Standard 2024, 19 Heft 14 v. 6.4.2024

Das Procedere wiederholte sich zum dritten Mal. Die ÖBB-Infrastruktur beantragte für den Betrieb und den Ausbau ihres Schienennetzes beim Verkehrsministerium die obligatorische Sicherheitsgenehmigung und bekam diese nur für ein Jahr befristet verlängert. Die grundsätzlich vorgesehene Erneuerung auf fünf Jahre verwehrte die Oberste Eisenbahnbehörde der Staatsbahn einmal mehr. Das wurde dem STANDARD seitens des Verkehrsministeriums bestätigt.

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