Das Pflichtenheft, das Richter Hans Barwitzius im Berufungsverfahren rund um das Zugunglück in Münchendorf befüllte, hat es in sich. Das Landeskriminalamt muss in der Neuauflage des Strafprozesses gegen den ungarischen Lokführer vor dem Landesgericht Wiener Neustadt Dokumente und Beweise beschaffen, die das Erstgericht im Jänner 2023 weder eingefordert noch gewürdigt hatte. Dazu gehören die Prüfungsvorschriften und -befunde der Signalanlagen ebenso wie die ÖBB-Betriebsvorschriften sowie Auskünfte des Herstellers Siemens betreffend die Fehleranfälligkeit der Signalanlage.

