ENTSCHEIDUNGEN
Schadenersatz für Angst wegen Daten-Hacks
Luxemburg – Wenn aufgrund eines Hackerangriffs private Daten offengelegt werden, haben Betroffene grundsätzlich Anspruch auf Ersatz für immaterielle Schäden. Dafür reicht schon die Befürchtung, dass die Daten missbraucht werden. Abwehren können die Datenverantwortlichen den Schadenersatz nur dann, wenn sie beweisen können, dass sie geeignete Maßnahmen gegen Cyberkriminalität getroffen haben. (EuGH 14.12.2023, C 340/21)

