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ENTSCHEIDUNGEN: Schadenersatz für Angst wegen Daten-Hacks | Unternehmensberater darf Büro „Kanzlei“ nennen

Wirtschaft & RechtDer Standard 2023/2381379Der Standard 2023, 18 Heft 51 v. 19.12.2023

ENTSCHEIDUNGEN

Schadenersatz für Angst wegen Daten-Hacks

Luxemburg – Wenn aufgrund eines Hackerangriffs private Daten offengelegt werden, haben Betroffene grundsätzlich Anspruch auf Ersatz für immaterielle Schäden. Dafür reicht schon die Befürchtung, dass die Daten missbraucht werden. Abwehren können die Datenverantwortlichen den Schadenersatz nur dann, wenn sie beweisen können, dass sie geeignete Maßnahmen gegen Cyberkriminalität getroffen haben. (EuGH 14.12.2023, C 340/21)

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