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ENTSCHEIDUNGEN: Verfassungsgericht prüft Energie-Grundversorgung | Depressiver Mitarbeiter darf auf Party gehen

Wirtschaft & RechtDer Standard 2023/2356561Der Standard 2023, 18 Heft 43 v. 24.10.2023

ENTSCHEIDUNGEN

Verfassungsgericht prüft Energie-Grundversorgung

Wien – Gas- und Stromunternehmen müssen Kunden laut Gesetz eine „Grundversorgung“ zu einem bestimmten Preis anbieten. Allerdings ist unklar, welcher Preis damit genau gemeint ist. Zudem ist fraglich, ob es zulässig ist, dass „die soziale Schutzbedürftigkeit“ der Kunden bei der Grundversorgung keine Rolle spielt. Geklärt werden soll dies nun in einem Gesetzprüfungsverfahren (VfGH 3. 10. 2023, G 122/2023).

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