Neue Produkthaftungsrichtlinie steht vor Einigung
Brüssel – Wer haftet für Schäden und Verletzungen, wenn ein Auto zu brennen beginnt, eine Glasflasche explodiert oder ein Sessel bricht? Laut der Produkthaftungsrichtlinie der EU nicht nur der direkte Verkäufer des Gegenstands, sondern auch der Produzent oder der Importeur. Geht es nach der EU-Kommission, soll dies künftig auch für KI gelten, die derzeit nicht erfasst ist.

