Hält ein Urteil des Handelsgerichts Wien vor dem Obersten Gerichtshof, dann ist die Preisänderungsklausel der Verbund AG nichtig. Die ihrerseits in der Kritik stehendeTiroler Tiwag überprüft bereits vorsorglich ihre Preiserhöhung aus dem Jahr 2022.
Hält ein Urteil des Handelsgerichts Wien vor dem Obersten Gerichtshof, dann ist die Preisänderungsklausel der Verbund AG nichtig. Die ihrerseits in der Kritik stehendeTiroler Tiwag überprüft bereits vorsorglich ihre Preiserhöhung aus dem Jahr 2022.
