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Erste Risse im Strompreisdamm

WirtschaftDer Standard 2023/2347455Der Standard 2023, 11 Heft 40 v. 6.10.2023

Hält ein Urteil des Handelsgerichts Wien vor dem Obersten Gerichtshof, dann ist die Preisänderungsklausel der Verbund AG nichtig. Die ihrerseits in der Kritik stehendeTiroler Tiwag überprüft bereits vorsorglich ihre Preiserhöhung aus dem Jahr 2022.

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