WISSEN
Per 1. August 2022 trat die „Verordnung über Maßnahmen zur Begrenzung systemischer Risiken aus der Immobilienfinanzierung bei Kreditinstituten“ (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung; KIM-VO) der FMA in Kraft. Sie gilt bis 30. Juni 2025. Basis der KIM-VO war eine Empfehlung des Finanzmarktstabilitätsgremiums FMSG, das die Banken schon seit Jahren vor dem steigenden Risiko aus Immokreditvergaben gewarnt hatte.

