WISSEN
Die Finanzierung der Bundeswirtschaftskammer, der Landeskammern und der branchenspezifischen Fachorganisationen (Fachverbände) speist sich aus diversen Beiträgen, die alle Unternehmen in Österreich abführen müssen.
Die Kammerumlage 1 ist von allen Mitgliedern zu entrichten. Die Höhe der KU 1 hängt von der Bemessungsgrundlage ab, die aus Umsatzsteueraufkommen, Einfuhrumsatzsteuer, Erwerbssteuer etc. des Mitgliedsunternehmens ermittelt wird. Eingehoben wird sie vom Finanzamt. Befreit sind Unternehmen, deren im Inland erzielte steuerbare Umsätze im Kalenderjahr 150.000 Euro nicht überschreiten.

