ENTSCHEIDUNGEN
Kasse muss bei künstlicher Befruchtung unterstützen
Wien – Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) muss zwar nicht für künstliche Befruchtungen bezahlen, wohl aber für bestimmte begleitende Maßnahmen. Eine Frau bekam bei einer In-vitro-Fertilisation ein Medikament zur Unterstützung des Immunsystems, das von Kinderwunsch-Kliniken regelmäßig verabreicht wird. Ist die Behandlung medizinisch notwendig, muss die Kasse dafür bezahlen. (OGH 25. 4. 2023, 10 ObS 33/23k)

