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ENTSCHEIDUNGEN: Kasse muss bei künstlicher Befruchtung unterstützen | Verletzter Häftling bekommt Geld vom Staat

Wirtschaft & RechtDer Standard 2023/2298059Der Standard 2023, 11 Heft 24 v. 12.6.2023

ENTSCHEIDUNGEN

Kasse muss bei künstlicher Befruchtung unterstützen

Wien – Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) muss zwar nicht für künstliche Befruchtungen bezahlen, wohl aber für bestimmte begleitende Maßnahmen. Eine Frau bekam bei einer In-vitro-Fertilisation ein Medikament zur Unterstützung des Immunsystems, das von Kinderwunsch-Kliniken regelmäßig verabreicht wird. Ist die Behandlung medizinisch notwendig, muss die Kasse dafür bezahlen. (OGH 25. 4. 2023, 10 ObS 33/23k)

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