Ein Gutachten des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) wirft heikle verfassungsrechtliche Fragen auf: Laut Maciej Szpunar sind auch Untersuchungsausschüsse – und damit das Parlament – an die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU gebunden. Die Datenschutzbehörde müsste also das Parlament kontrollieren – ein Widerspruch mit dem Prinzip der Gewaltenteilung.

